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   VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084   

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VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084 (https://dejure.org/2012,45538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2012 - 10 B 10.1084 (https://dejure.org/2012,45538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2012 - 10 B 10.1084 (https://dejure.org/2012,45538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 11 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2, § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG, Art. 6, Art. 7, Art. 14 ARB 1/80, Art. 12 RL 2003/109/EG
    Aufenthaltsrecht: Hypothetische Ermessensausübung kann fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen | Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Assoziationsberechtigung nach Einreise zu der dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden Mutter ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 11 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2, § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG, Art. 6, Art. 7, Art. 14 ARB 1/80, Art. 12 RL 2003/109/EG
    Aufenthaltsrecht: Hypothetische Ermessensausübung kann fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen | Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Assoziationsberechtigung nach Einreise zu der dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden Mutter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 57 bis 60 m.w.N. sowie EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82).

    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. Rn. 84).

    Denn nach dem Zweck und dem Kontext des Assoziierungsabkommens ist es nicht möglich, die Regelung zum Schutz der Unionsbürger vor Ausweisung (s. Art. 28 Abs. 3 a) Richtlinie 2004/38/EG) im Rahmen der Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 auf die Garantien gegen die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger zu übertragen (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 -, Ziebell, C-371/08 -, juris Rn. 60 ff.).

    Demgegenüber verfolgt die Unionsbürgerrichtlinie die Ermöglichung und Erleichterung der Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und keineswegs nur rein wirtschaftliche Ziele (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 a.a.O. Rn. 69).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Als Folge dieses sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Anspruchs (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691, Rn. 34) erwirbt der Familienangehörige auch ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik.

    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. Rn. 84).

    Ebenso wie bei hier geborenen Kindern (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C -467/02 - InfAuslR 2005, 13 Rn. 23 ff.) kommt es bei der Nachzugsgenehmigung nicht entscheidend darauf an, ob diese bereits bei der Einreise oder der Geburt des Kindes türkischer Arbeitnehmer erteilt worden ist, oder erst später erteilt wird.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2011 (1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253) eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren für den Fall zugelassen hat, dass sich aufgrund neuer Umstände die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873

    Muhlis Ari

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 BV 03.2091

    Ausweisung - terroristische Vereinigung - PKK - Unterstützung - Verurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 2007 (24 BV 03.2091) nichts anderes.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 57 bis 60 m.w.N. sowie EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Nachdem mit Erlass der Unionsbürgerrichtlinie unter anderem die Richtlinie 64/221/EWG aufgehoben wurde, findet auch Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie keine Anwendung mehr, wonach bei Nichtbeachtung des dort vorgesehenen "Vier-Augen-Prinzips" ein unheilbarer Verfahrensfehler angenommen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 a.a.O. Rn. 22 ff.; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 29; U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.417 - juris Rn. 22 ff.; VGH BW, U.v. 10.2.2012 -10 S 1361/11 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
    Nachdem mit Erlass der Unionsbürgerrichtlinie unter anderem die Richtlinie 64/221/EWG aufgehoben wurde, findet auch Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie keine Anwendung mehr, wonach bei Nichtbeachtung des dort vorgesehenen "Vier-Augen-Prinzips" ein unheilbarer Verfahrensfehler angenommen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 a.a.O. Rn. 22 ff.; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 29; U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.417 - juris Rn. 22 ff.; VGH BW, U.v. 10.2.2012 -10 S 1361/11 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG München, 28.11.2012 - M 23 K 12.1440

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten; Assoziationsberechtigung;

    Lediglich die Aufzählung von Gesichtspunkten, die für und gegen den Kläger sprechen, wie dies in der Protokollerklärung erfolgt ist, genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung (vgl. BayVGH, U.v. 27.12.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 57).

    Erforderlich ist hierfür die Vornahme einer nachvollziehbaren Abwägung mit den gegenläufigen Interessen und eine nachvollziehbare Darlegung der für die Abwägung maßgeblichen Erwägungen sowie der Gründe, die dazu geführt haben, dass bestimmten Gesichtspunkten der Vorrang gegeben wurde (vgl. BayVGH, U.v. 27.12.2012 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 12.06.2013 - Au 6 K 13.175

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Betäubungsmittelkriminalität;

    Solange jedoch die Heroinabhängigkeit des Klägers nicht überwunden und seine Drogenabhängigkeit nicht austherapiert ist, stellt er weiterhin eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Bundesrepublik Deutschland dar (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50).
  • VG München, 24.01.2014 - M 9 K 13.4325

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Wiederholungsgefahr; Drogenabhängigkeit

    Solange eine Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg sowie die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Straf- bzw. Therapieende nicht glaubhaft gemacht wurde, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (BayVGH, U.v. 27.9.2012, - 10 B 10.1084 - juris Rn. 52).
  • VG München, 23.01.2013 - M 23 K 10.4519

    Ausweisung; assoziationsberechtigter Türke; Opiatabhängigkeit;

    Da etwaige Zweifel und Unklarheiten über Inhalt und Umfang nachträglicher Ergänzungen zu Lasten der Behörde gehen, erscheint es sinnvoll, wenn sie bei nachträglichen Ergänzungen die nunmehr maßgebliche Begründung zusammenhängend darstellt (vgl. auch BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - BVerwGE 141, 253-262; BayVGH, U.v. 27.12.2012 - 10 B 10.1084).
  • VG München, 18.07.2013 - M 12 K 13.988

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Drogenhandel; Ermessen

    Gerade der Handel mit Betäubungsmitteln, der die Abhängigkeit anderer Drogenkonsumenten aufrecht erhält oder verstärkt und der auf eine Erweiterung des Kundenkreises von bisher nicht abhängigen Personen angelegt ist, führt zu erheblichen Gefahren für die Gesellschaft, deren Abwehr im Interesse des Schutzes der öffentlichen Ordnung auch einschneidende Maßnahmen rechtfertigt (vgl. BVerwG v. 14.05.2013, 1 C 13.12; BayVGH v. 27.09.2012, 10 B 10.1084, beide juris).
  • VG München, 14.04.2016 - M 24 K 15.4577

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen der

    Die Verhinderung von weiteren Straftaten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität stellt deshalb ein überragend wichtiges Interesse der Gesellschaft dar (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 19, 20 m. w. N.; BayVGH, U. v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50).
  • VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 11 S 20.02182

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen Ausweisungsverfügung wegen Straftaten im

    Bei der Verhinderung weiterer Straftaten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität handelt es sich zudem um ein überragend wichtiges Interesse der Gesellschaft (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 19, 20 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50).
  • VG Augsburg, 14.01.2014 - Au 1 K 13.1346

    Unzutreffende Verneinung der Voraussetzungen der Art. 6 und 7 ARB 1/80

    Das von der Beklagten ausgeübte Ermessen stellt damit gerade nicht auf einen assoziationsrechtlichen Schutz des Klägers ab, so dass die ("hilfsweise") Ermessensbetätigung den Fehler, der in der rechtlich unzutreffenden Verneinung der Rechtsstellung aus Art. 6 und 7 ARB 1/80 liegt, nicht heilen kann (vgl. auch BayVGH, Urt.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 53/55).
  • VG Ansbach, 17.03.2021 - AN 11 K 19.00457

    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen, Handeltreiben mit

    Bei der Verhinderung weiterer Straftaten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität handelt es sich zudem um ein überragend wichtiges Interesse der Gesellschaft (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 19, 20 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen;

    Die Verhinderung von weiteren erheblichen Straftaten des Klägers im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität stellt deshalb ein überragend wichtiges Interesse der Gesellschaft dar (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50).
  • VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2918

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts eines kroatischen

  • VG München, 27.05.2014 - M 24 S 14.1085

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG München, 21.01.2015 - M 9 K 14.2291

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Verurteilung wegen gefährlicher

  • VG München, 28.05.2014 - M 24 SE 14.1850

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (erfolglos)

  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 13.2820

    Aufschiebung der Auszahlung von Übergangsgebührnissen; Ermessensausfall /

  • VG München, 18.07.2013 - M 24 K 12.3980

    Ist-Ausweisung; Herabstufung zur Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz;

  • VG München, 10.12.2014 - M 9 K 14.983

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Handel mit Betäubungsmitteln;

  • VG München, 10.09.2014 - M 24 S 14.1976

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; offene

  • VG München, 17.03.2014 - M 21 K 12.5647

    Aufschiebung von Übergangsgebührnissen; Ermessensausfall / Ermessensnichtgebrauch

  • VG München, 14.11.2013 - M 24 S 13.4675

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich Abschiebungsandrohung

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